Ernährungstherapie

Ernährungstherapie  richtet sich an  Erwachsene und Kinder mit chronischen Diagnosen und akuten Erkrankungen die durch Ernährung zu beeinflussen sind. Zum Beispiel:

  • Lebensmittelallergien und -unverträglichkeiten 
  • (z.B. Laktoseintoleranz, Zöliakie, Fructosemalabsorption, Reizdarmsyndrom, chronisch entzündliche Darmerkrankungen)
  • Adipositas oder Übergewicht mit Begleiterkrankung 
  • Diabetes 
  • Untergewicht 
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Erhöhte Blutfettwerte
  • Gicht bzw. erhöhte Harnsäure
  • ...und weitere... 

Liegen eine oder mehrere der genannten Diagnosen vor, kann eine Ernährungsumstellung die medizinische Therapie sinnvoll ergänzen und Prognosen verbessern. Fragen Sie in Ihrer Arztpraxis nach ob  in Ihrem Fall eine Ernährungstherapie empfohlen wird.

 

Ernährungstherapie deckt ein breites Spektrum an Diagnosen ab. Um kompetent beraten zu können, muss man Schwerpunkte setzen bzw bestimmte Bereiche anderen Expert*innen überlassen. Bei Essstörungen, geplanter bariatrischer OP und bei seltenen Stoffwechselerkrankungen  verweise ich Sie daher an den Expertenpool meines Berufsverbandes. Hier können Sie mit der Postleitzahlsuche in der Nähe ihres Wohnortes zertifizierte Berater*innen finden.  Expertensuche VDOE

 

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Was zahlt die Krankenkasse?

Die meisten gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten für  5 Termine Ernährungstherapie (§43 SGB V).  Es  macht Sinn im Vorfeld den genauen Zuschuss abzuklären. Gerne übernehme ich das für Sie. Für den Antrag auf Kostenübernahme entstehen Ihnen keine Kosten.

Sie benötigen einen Nachweis über die Notwendigkeit der Ernährungsberatung. Ihre Hausarzt- oder Facharztpraxis stellt Ihnen hierfür ein rotes/rosa Rezept aus ("Ernährungtherapie notwendig wegen ...[Diagnose/n]") oder verwendet den Vordruck "ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung".